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Flugbahn
Flug|bahn 〈f. 20Bahn eines Geschosses od. geworfenen Körpers durch die Luft; Sy Fluglinie (1)

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Flug|bahn, die:
Bahn, die ein fliegendes Objekt beschreibt.

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Flugbahn,
 
die Bahn eines durch die Luft fliegenden Körpers (besonders eines Flugkörpers), der außer der Schwerkraft und der Coriolis-Kraft dem Einfluss von Antriebs- und Steuerkräften sowie tangential und normal zur Bahn wirkenden Luftkräften (v. a. Luftwiderstand und Auftrieb) unterworfen ist, wobei aber im Allgemeinen dieser Begriff für Flugzeuge nicht verwendet wird; im weiteren Sinn auch die parabelförmige Wurfbahn eines geworfenen Körpers (Wurf), die antriebslos durchflogene Bahn eines Geschosses (Geschossbahn) oder die Bahn einer Rakete vor (Antriebsbahn) oder nach Brennschluss (Freiflugbahn) sowie die Bahn eines Raumfahrzeugs oder Raumflugkörpers im Weltraum (Raumflugbahn, Fly-by, kosmische Geschwindigkeiten). Bei Flugkörpern mit eigenem Antrieb und/oder Steuerung kann die Flugbahn innerhalb der durch die Antriebsleistung und die Wirksamkeit der Steuerung gegebenen Grenzen durch Änderung der Antriebs- und Auftriebskräfte sowie der von der Luft als Reaktionskräfte ausgeübten Steuerkräfte willkürlich verändert und damit gegebenen Aufgabenstellungen optimal angepasst werden. Die Flugbahn von sich antriebslos bewegenden Körpern wird bei vorgegebenen Werten von Anfangslage und -geschwindigkeit nur durch die Trägheit und die Schwerkraft bestimmt, in geringerem Maße durch die Coriolis-Kraft und innerhalb der Lufthülle durch die Luftkräfte (Ballistik). Sie sind bei Anfangsgeschwindigkeiten unterhalb der Kreisbahngeschwindigkeit Teilstücke von Ellipsen, deren einer Brennpunkt im Erdschwerpunkt liegt und die in guter Näherung als Parabeln betrachtet werden können. Bei Anfangsgeschwindigkeiten, die zwischen der Kreisbahn- und der Fluchtgeschwindigkeit liegen, ergeben sich als Flugbahnen Kreis- oder Ellipsenbahnen um die Erde (»Erdumlaufbahnen«).

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Flug|bahn, die: Bahn, die ein fliegendes Objekt beschreibt.

Universal-Lexikon. 2012.