freiwillige Erziehungshilfe,
im Jugendwohlfahrtsgesetz in der Fassung von 1977 vorgesehene öffentliche Ersatzerziehung eines Minderjährigen, dessen Entwicklung gefährdet war, in einer geeigneten Familie oder einem Heim.en Mit der Aufhebung des Jugendwohlfahrtsgesetz wurde die freiwillige Erziehungshilfe mit Wirkung vom 1. 1. 1991 durch die Hilfe zur Erziehung (§§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII, Erziehungshilfe) ersetzt.
Universal-Lexikon. 2012.