Freie Städte,
Freistädte, im Heiligen Römischen Reich ursprünglich bischöfliche Städte, später auch Städte unter weltlichen Stadtherren, die, in zum Teil erbitterten Kämpfen, die geistliche Herrschaft im 13. und 14. Jahrhundert abgeschüttelt hatten, z. B. Köln, Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg, Basel. Sie besaßen fast alle Rechte der öffentlichen Gewalt. Anders als die Reichsstädte waren sie von bestimmten Reichspflichten (Heerfahrt, Jahressteuer) frei; später wurden sie auch Freie Reichsstädte genannt.
Davon zu unterscheiden sind die Freien Städte Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main als Mitglied des Deutschen Bundes (1815-66). Frankfurt fiel 1866 an Preußen; Hamburg, Lübeck (Freie und Hansestädte) und Bremen (Freie Hansestadt) wurden Glieder des Norddeutschen Bundes (1867) und 1871 des Deutschen Reiches. Lübeck kam am 1. 4. 1937 an Preußen; Bremen unterstand dem nationalsozialistischen Reichsstatthalter in Oldenburg. 1949 wurden Bremen und Hamburg Länder der BRD. - Danzig war als Freie Stadt (Danzig) 1920-39 ein Freistaat unter der Oberhoheit des Völkerbundes.
Universal-Lexikon. 2012.