Akademik

freie Herren
freie Herren
 
[lateinisch »liberi barones«], im Heiligen Römischen Reich im Hochmittelalter diejenigen Angehörigen des alten (Geburts-)Adels, die nicht in den Reichsfürsten- oder Grafenstand aufgestiegen waren, sich aber eindeutig von den ursprünglichen unfreien Ministerialen abhoben. In der Heerschildordnung waren sie zusammen mit den Grafen dem vierten Heerschild zugewiesen. Im Spätmittelalter gerieten viele freie Herren, zu denen Teile der Ritterschaft stießen, in landesherrlicher Abhängigkeit, sie wurden »landsässig«; andere blieben reichsunmittelbar. Seit Beginn der Neuzeit wurden die freien Herren, nun in den niederen Adel abgesunken, als Freiherr tituliert.

Universal-Lexikon. 2012.