freie Berufe,
besondere Gruppe der Selbstständigen, die nicht Gewerbetreibende im üblichen Sinne sind und deren Einkommen (Honorar) häufig nach Gebührenordnungen berechnet wird (z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, medizinische Therapeuten, Apotheker; Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater; Kunstmaler, Dramaturgen, freie Schriftsteller, Designer, Übersetzer, Journalisten; Architekten sowie Sachverständige verschiedener Art). Die Ausbildung zu freien Berufen geschieht an Universitäten, Fachhochschulen und speziellen Fachschulen. Die meisten freien Berufe sind in gesetzlich vorgeschriebenen Standesorganisationen (Ärzte-, Rechtsanwaltskammern usw.) eingebunden und unterliegen deren Berufsgerichtsbarkeit, die bei Verstößen die Ausübung der beruflichen Tätigkeit untersagen kann. Soweit eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung geführt wird, müssen entsprechende Prüfungen, Approbation und staatliche Genehmigungen vorausgehen. Besonderheiten der freien Berufe sind weiter die Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und ein weitgehendes Werbeverbot. Die rd. 50 Einzelorganisationen der freien Berufe sind im »Bundesverband der freien Berufe«, Bonn, zusammengeschlossen.
Universal-Lexikon. 2012.