Akademik

betteln
schnorren (umgangssprachlich); um Geld anpumpen (umgangssprachlich); anbetteln; erbetteln; (um etwas) ansuchen; ersuchen; bitten (um); erfragen; fordern; fragen (nach); heischen (veraltet)

* * *

bet|teln ['bɛtl̩n] <itr.; hat:
a) bei fremden Menschen um eine Gabe bitten:
auf der Straße betteln; um ein Stück Brot betteln; betteln gehen.
Syn.: Klinken putzen (ugs. abwertend), schnorren (ugs.), um Almosen bitten.
b) immer wieder, flehentlich bitten:
die Kinder bettelten, man solle sie doch mitnehmen.
Syn.: bohren (ugs.), drängeln, flehen (geh.).

* * *

bẹt|teln 〈V. intr.; hat
1. öffentlich (auf der Straße u. in Häusern) um Almosen bitten
2. 〈fig.〉 unaufhörl., dringl., flehentl. bitten (bes. von Kindern)
● der Junge hat so (darum) gebettelt, mitkommen zu dürfen; \betteln gehen gewerbsmäßig betteln; Betteln und Hausieren verboten [<ahd. betalon, zu beton „bitten“]

* * *

bẹt|teln <sw. V.; hat [mhd. betelen, ahd. betalōn, Iterativbildung zu bitten u. eigtl. = wiederholt bitten]:
1. um Almosen bitten:
auf der Straße, an den Türen b.;
er geht b.;
um Geld, um ein Stück Brot b.;
<subst.:> Betteln verboten!;
Ü <subst.:> du musst deinem Hund das Betteln abgewöhnen.
2. inständig bitten:
um Gnade b.;
bei jmdm. um Verzeihung b.;
die Kinder bettelten, man solle sie doch mitnehmen;
ich habe Nein gesagt, und jetzt hört endlich auf zu b.!

* * *

Betteln,
 
das Ansprechen von Fremden um Gaben, sei es aus wirklicher oder vorgespielter Bedürftigkeit. Seit Aufhebung des § 361 Nummer 4 StGB wird Betteln strafrechtlich nicht mehr verfolgt, es sei denn, es liegt Betrug vor.
 
Geschichtliches:
 
Bettler hat es zu allen Zeiten in fast allen Gesellschaften gegeben. Einige Kenntnis über das Bettelwesen in Mitteleuropa hat man aus der Merowinger- und der Karolingerzeit. Mit dem Anwachsen der Städte trat es besonders im Spätmittelalter auf. Nicht zuletzt die Hochschätzung der religiös begründeten Armut durch die Kirche und die Pflicht des Christen, den unverschuldet Armen zu unterstützen, führten zur Erscheinung des »Bettlers von Beruf«, der als Büßer oder Pilger an die Barmherzigkeit appellierte und in der mittelalterlichen Welt eine gewisse Anerkennung erlangte. »Bettel- oder Prachervögte« sorgten als »Rechtsvertreter eines nicht Rechtsfähigen« für gerechte Durchführung der städtischen Almosenordnungen und für Ruhe bei den Bettlerscharen, die v. a. in den Städten zum Teil sehr umfangreich waren. In Basel wurde der Kohlenberg als Bettlerkolonie eine Freistätte der »Gilen« (Bettler) mit eigener Gerichtsordnung; in Paris umfasste der »Cours des miracles« 3 000 Menschen. Im 18. Jahrhundert wurde das Betteln vielfach verboten, die größte Not wurde gemildert durch private Wohltätigkeit (»Armengesellschaften«) und behördlich geförderte Arbeitsbeschaffung in besonderen Werkhäusern. »Armenpfleger« traten an die Stelle der Bettelvögte. Die um 1800 einsetzende staatliche Armengesetzgebung ersetzte allmählich die private und kirchliche Wohlfahrtspflege. (Bettelorden)
 
Literatur:
 
Bettler, Gauner u. Proleten, hg. v. C. Sachsse u. F. Tennstedt (1983);
 M. Mollat: Die Armen im MA. (a. d. Frz., 21987).

* * *

bẹt|teln <sw. V.; hat [mhd. betelen, ahd. betalōn, Iterativbildung zu ↑bitten u. eigtl. = wiederholt bitten]: 1. um Almosen bitten: auf der Straße, an den Türen b.; er geht b.; um Geld, um ein Stück Brot b.; <subst.:> Betteln verboten!; Ü du musst deinem Hund das Betteln abgewöhnen. 2. inständig bitten: um Gnade b.; bei jmdm. um Verzeihung b.; Denn wie oft war früher ... das Kind mit herübergekommen und hatte um eine Vorführung der Laterna magica gebettelt (G. Vesper, Laterna 49); die Kinder bettelten, man solle sie doch mitnehmen; ich habe nein gesagt, und jetzt hört endlich auf zu b.!; <subst.:> du musst deinem Hund das Betteln abgewöhnen.

Universal-Lexikon. 2012.