Einkaufsgenossenschaften,
Genossenschaften zum gemeinsamen (preisbegünstigten) Einkauf von Waren, besonders im landwirtschaftlichen (Bezugsgenossenschaften) und gewerblichen Bereich. 1994 gab es in Deutschland 775 gewerbliche Einkaufsgenossenschaften, darunter 37 des Lebens- und Genussmittelhandels (z. B. EDEKA, REWE), 38 des Nichtnahrungsmittelhandels (z. B. Hausrat, Schuhe, Apotheker, Drogerie), 211 des Lebensmittelhandwerks (z. B. Bäcker, Fleischer) und 129 des Nichtnahrungsmittelhandwerks (u. a. Bau- und Ausbaugewerbe). Der Umsatz belief sich auf rd. 91 Mrd. DM. Obwohl die klassische Großhandelstätigkeit nach wie vor den bedeutendsten Tätiggkeitsbereich der Einkaufsgenossenschaften bildet, präsentieren sie sich heute als komplexe, innovative Verbundgruppen mit zum Teil internationalen Aktivitäten (Voll-Service-Genossenschaften), die für ihre Mitglieder ein umfangreiches Dienstleistungsangebot bereitstellen.
Universal-Lexikon. 2012.