Geschäft für den Verkauf von Heilmitteln, Chemikalien und kosmetischen Artikeln:
Biolebensmittel kann man häufig auch in Drogerien kaufen.
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Dro|ge|rie 〈f. 19〉 Ladengeschäft für Drogen (1), Heilmittel, Wasch- u. Putzmittel, Kosmetika u. Ä. [→ Droge]
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Dro|ge|rie , die; -, -n [frz. droguerie]:
Geschäft, in dem nicht apothekenpflichtige Heilmittel, Chemikalien u. Kosmetikartikel verkauft werden.
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Drogerie
[französisch] die, -/...'ri|en, Fachgeschäft des Einzelhandels mit den Sortimentsschwerpunkten Kosmetik und Parfümerien, frei verkäufliche Arzneimittel, gesunde Ernährung, Foto. Betriebsformen: traditionelle oder Fachdrogerien (Spezialisierung im Sortiment, Beratung, vorwiegend Bedienung mit Freiwahl, zum Teil Dienstleistungen wie Kosmetik- und Fußpflegebehandlung; 2001: 5 650 Geschäfte mit 1,86 Mrd. Umsatz), Fachparfümerien (2001: 2 080 Geschäfte mit 1,88 Mrd. Umsatz), Drogeriemärkte (breites Sortiment, v. a. umsatzstarke Produkte und Artikel des täglichen Bedarfs, große Verkaufsflächen ab etwa 300 m2; 2001: 13 030 Geschäfte mit einem Umsatz von 10,35 Mrd. ). Wettbewerb erwächst den Drogerien v. a. durch Apotheken, Lebensmittelhandel, Reform- und Warenhäuser. Berufsverband ist der Verband Deutscher Drogisten e. V., Köln.
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Dro|ge|rie, die; -, -n [frz. droguerie]: Geschäft, in dem nicht apothekenpflichtige Heilmittel, Chemikalien u. Kosmetikartikel verkauft werden.
Universal-Lexikon. 2012.