Dichterkrönung,
ein in der Antike gepflegter und in Unteritalien nie ganz vergessener Brauch, Dichter mit Lorbeer zu bekränzen. Er lebte im italienischen Humanismus wieder auf: D. des Humanisten Albertino Mussato 1314 durch den Bischof und Rektor der Universität Padua. Mit Petrarcas Krönung durch einen römischen Senator auf dem Kapitol 1341 setzt die Überlieferung ein, Verfasser lateinischer Dichtungen öffentlich auszuzeichnen und dem gekrönten Dichter (Poeta laureatus) ähnliche Rechte wie dem Doktor zuzuerkennen. Größere Bedeutung erlangten die von Kaisern als Nachfolgern der römischen Imperatoren vorgenommenen D. (D. von Zanobi da Strada 1355 durch Karl IV.; D. des ersten Deutschen, K. Celtis, durch Friedrich III. 1487 in Nürnberg; D. von J. Locher 1497 und U. von Hutten 1517 durch Maximilian I., D. von M. Opitz durch Ferdinand II. 1625, D. von J. Rist durch Ferdinand III. 1644). Die D., die dann in die Hände der kaiserlichen Hofpfalzgrafen überging, verlor schließlich jegliches Ansehen. J. C. Gottsched, der als Dekan der philosophischen Fakultät der Universität Leipzig von Kaiser Karl VI. das Recht zur D. erlangt hatte, benutzte sie als Waffe im Kampf seiner Schule gegen die Schweizer J. J. Bodmer und J. J. Breitinger.
Besonderes Ansehen erlangte der Titel in England, wo es bis heute die Institution des Poet laureate gibt.
Universal-Lexikon. 2012.