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er|wäh|nen [ɛɐ̯'vɛ:nən] <tr.; hat:1. beiläufig nennen, kurz von etwas sprechen:
er hat die letzten Ereignisse mit keinem Satz erwähnt; sie hat dich [in ihrem Brief] lobend erwähnt.
Syn.: ↑ anbringen, ↑ andeuten, ↑ anführen, ↑ angeben, ↑ anreißen, ↑ anschneiden, ↑ ansprechen, ↑ antippen (ugs.), ↑ aufwerfen, ↑ berühren, ↑ zitieren.
2. (urkundlich) nennen, anführen:
die Stadt wurde um 1000 erstmals erwähnt.
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er|wäh|nen 〈V. tr.; hat〉 etwas od. jmdn. \erwähnen kurz von etwas od. jmdm. sprechen, etwas od. jmdn. gesprächsweise streifen, nennen ● davon ist nichts erwähnt worden; habe ich das nicht erwähnt?; er hat es nur nebenbei erwähnt; jmdn. namentlich \erwähnen; du wurdest nicht erwähnt; ich vergaß zu \erwähnen, dass ...; wie oben erwähnt [<ahd. giwahan(en), giwahinen „eingedenk sein, gedenken“; zu idg. *ueku-, *uoku- „sprechen“; nicht verwandt mit Wahn, wähnen]
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er|wäh|nen <sw. V.; hat [im 16. Jh. für mhd. gewähenen, ahd. giwahan(en) = sagen, berichten, zu einem Verb mit der Bed. »sprechen«]:
[beiläufig] nennen, kurz von etw. sprechen:
etwas nur beiläufig e.;
er hat dich namentlich erwähnt;
ich vergaß zu e., dass sie ihn verlassen hat;
der Ort wird im 9. Jh. zuerst erwähnt (urkundlich genannt);
die eben, schon, oben erwähnten Personen;
wie oben erwähnt, war er zu dieser Zeit bereits abgereist.
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er|wäh|nen <sw. V.; hat [im 16. Jh. für mhd. gewähenen, ahd. giwahan(en) = sagen, berichten, zu einem Verb mit der Bed. „sprechen“]: [beiläufig] nennen, kurz von etw. sprechen: etwas mit keinem Wort, nur beiläufig e.; er hat dich [in seinem Brief] lobend, namentlich erwähnt; ich vergaß zu e., dass ...; der Ort wird im 9. Jahrhundert zuerst erwähnt (urkundlich genannt); <schweiz., sonst geh. veraltet auch mit Gen.:> Es wäre schon längst eines Umstandes zu e. gewesen (Musil, Mann 398); die eben, schon, oben erwähnten Personen; wie oben, früher erwähnt, war er ...
Universal-Lexikon. 2012.