Computerviren
[kɔm'pjuːtər-], Computerprogramme oder Programmteile, die bei nicht vorhandener oder mangelhafter Datensicherheit unbemerkt von »Attentätern« in ein Computersystem oder Rechnernetz eingeschleust werden, sich dort vervielfältigen und in der Lage sein können, Anwender- und/oder Systemsoftware zu »infizieren«, d. h. zu manipulieren und zu schädigen oder zu vernichten. Die Programmierer von Computerviren nutzen ihr Wissen über die Arbeitsweise von Betriebssystemen, um Computerviren möglichst effektiv und im Verborgenen arbeiten zu lassen. Die Verbreitung eines Virus erfolgt im Allgemeinen über ein Rechnernetz oder über Diskette; dabei wird das Virus entweder durch den Aufruf eines infizierten Programms übertragen oder durch den Versuch, das Betriebssystem von der infizierten Diskette zu starten. Computerviren können harmlose Bildschirmaufschriften erzeugen, die Rechengeschwindigkeit des Computers verringern, aber auch Datenbestände vernichten und ganze Festplatten unbrauchbar machen. Spezielle Formen von Computerviren erfüllen z. B. noch eine weitere Funktion, wie das Erkennen von Passwörtern (»Trojanisches Pferd«), oder werden erst beim Eintreffen einer bestimmten Bedingung aktiv (»logische Bombe«). Relativen Schutz gegen Computerviren bieten anerkannte Antivirenprogramme. Der Entdecker der Computerviren, der Amerikaner Fred Cohen, wies nach, dass keines der derzeitigen Rechnersysteme einer Einschleusung von Computerviren standhält.
T. Dehn: Virenschutz. Wirkungsweise, Abwehr u. Beseitigung von C. (1993);
Universal-Lexikon. 2012.