beseitigen; (Problem) bewältigen; in Ordnung bringen; Abhilfe schaffen; (Fehler) ausmerzen; bereinigen; abhelfen; lösen; (Missstand) abstellen
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be|he|ben [bə'he:bn̩], behob, behoben <tr.; hat:wieder in Ordnung bringen, beseitigen:
einen Schaden beheben.
Syn.: ↑ reparieren.
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be|he|ben 〈V. tr. 163; hat〉 beseitigen (Schwierigkeiten, Mängel, Zweifel) ● er will Geld von der Bank \beheben 〈österr.〉 abheben
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be|he|ben <st. V.; hat [mhd. beheben = wegnehmen]:
1. (Schlechtes) beseitigen, aufheben; wieder in Ordnung bringen:
eine Panne selbst b.;
Missstände, Mängel b.
2. (österr.)
a) (von der Bank, von einem Konto) abheben:
er behob 4 000 Euro;
b) abholen.
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be|he|ben <st. V.; hat [mhd. beheben = wegnehmen]: 1. (Schlechtes) beseitigen, aufheben; wieder in Ordnung bringen: eine Panne selbst b.; Missstände, Mängel b.; Zum Penner wird man gemacht, von Behörden und Nichtsesshafteneinrichtungen, die das Elend eigentlich b. sollten (Klee, Pennbrüder 2). 2. (österr.) a) (von der Bank, von einem Konto) abheben: die 4 000 Schilling, die ich postlagernd behob (Habe, Namen 62); b) abholen: Als Annerl die Post behob, war Herbert bereits seit einigen Tagen tot (Brod, Annerl 26).
Universal-Lexikon. 2012.