beseitigen; austilgen; tilgen; vernichten; ausrotten; beseitigen; (Problem) bewältigen; in Ordnung bringen; Abhilfe schaffen; bereinigen; (Mangel) beheben; abhelfen; lösen; (Missstand) abstellen
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aus|mer|zen ['au̮smɛrts̮n̩], merzte aus, ausgemerzt <tr.; hat:als schädlich, untauglich, falsch o. Ä. aussondern, tilgen:
kranke Tiere [aus der Herde] ausmerzen; schlechte Angewohnheiten auszumerzen suchen; solche Fehler musst du ausmerzen; Ungeziefer ausmerzen.
Syn.: ↑ ausräumen, ↑ ausrotten, ↑ beseitigen, ↑ entfernen, ↑ vernichten, ↑ vertreiben, zum Verschwinden bringen.
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aus||mer|zen 〈V. tr.; hat〉
1. 〈urspr.〉 aus der Zucht aussondern
2. ausrotten, vernichten
3. ausscheiden, streichen, tilgen
● zur Zucht ungeeignete Tiere \ausmerzen; Schädlinge \ausmerzen; die Fehler aus einer (schriftlichen) Arbeit \ausmerzen; eine Stelle im Text \ausmerzen [<mhd. merzen „Handel treiben“, eigtl. „aus dem Handel ziehen, aussortieren“; auch Ableitung von März] Siehe auch Info-Eintrag: ausmerzen - info!
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aus|mer|zen <sw. V.; hat [H. u.; viell. zu ↑ März, weil um diese Zeit schwache u. zur Zucht nicht taugliche Schafe aus den Herden ausgesondert wurden]:
1.
a) ausrotten, vertilgen:
Ungeziefer a.;
b) als zur Zucht ungeeignet aussondern:
die zur Zucht ungeeigneten Tiere a.
2.
a) (als fehlerhaft, unerwünscht o. Ä.) tilgen, beseitigen, eliminieren:
Fehler, schlechte Angewohnheiten, heidnische Bräuche, Krankheiten a.;
seine Konzentrationsschwäche, das Restrisiko a. müssen;
Ü etw. aus der Erinnerung a.;
b) (emotional) töten:
Terroristen a.
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ausmerzen,
ausbracken, entfernen minderwertig gewordener Stücke, z. B. Nutzpflanzen oder Tiere aus der Herde; ursprünglich im März.
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aus|mer|zen <sw. V.; hat [H. u.; viell. zu ↑März, weil um diese Zeit schwache u. zur Zucht nicht taugliche Schafe aus den Herden ausgesondert wurden]: 1. a) ausrotten, vertilgen: Ungeziefer a.; b) als zur Zucht ungeeignet aussondern: die zur Zucht ungeeigneten Tiere a.; Ü jene Unternehmer sollten aus dem Geschäftsleben ausgemerzt (ausgeschaltet) werden, die ... sich zu ... Befehlsempfängern ... entwürdigt hätten (Rothfels, Opposition 117). 2. (als fehlerhaft o. ä.) tilgen, beseitigen, eliminieren: die stehen gebliebenen Fehler im Manuskript a.; Keine stilistische Nachlässigkeit ließ er durchgehen, er merzte sie mit eigener Hand aus (Niekisch, Leben 117); Ü etw. aus der Erinnerung a.
Universal-Lexikon. 2012.