berufliche Bildungswege,
rechtlich in privat, staatlich und sektorgemischt eingeteilte berufliche Lernangebote. Nach Lernortgesichtspunkten kann jede der drei rechtlichen Arten ein rein schulischer, rein betrieblicher oder ein überbetrieblich beruflicher Bildungsweg sein. In hoch entwickelten Industriegesellschaften ist die Pluralität der Lernorte vorherrschend; für die erstberufliche Ausbildung sowie für alle Formen der beruflichen Fortbildung wird ein verzweigtes Netz von beruflichen Bildungswegen angeboten, wobei in einem Berufsbildungsgang meist mehrere berufliche Bildungswege miteinander kombiniert werden. Beispiel: Der Auszubildende nimmt in der Regel die (staatliche) Berufsschule und den (privaten) Ausbildungsbetrieb und zum Teil auch eine (häufig sektorgemischte) überbetriebliche Ausbildungsstätte in Anspruch. Vertikal gesehen gehören die beruflichen Bildungswege dem sekundären (Berufsschule als Teil des dualen Systems; beruflicher Vollzeitschulen), tertiären (Fach-, Fachhoch- und Hochschulen) und quartären (Fortbildungsstätten einschließlich der Volkshochschulen) Bildungsbereich an.
Universal-Lexikon. 2012.