beitragsfreie Zeiten,
in der gesetzlichen Rentenversicherung Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die jedoch trotzdem zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die Rente oder zur Erhöhung der Rente beitragen können. Beitragsfreie Zeiten sind Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten (§ 54 Absatz 4 SGB VI).
Universal-Lexikon. 2012.