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Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten,
 
früher Ausfallzeiten, Fachausdruck in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Unterfall der so genannten beitragsfreien Zeiten (§ 58 SGB VI). Anrechnungszeiten sind Zeiten, während derer eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus individuellen, aber sozialpolitisch anerkannten Gründen (z. B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit) unterbrochen oder - im Falle der Ausbildung - aufgeschoben war. Als Anrechnungszeiten werden Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr bis zu höchstens sieben Jahren angerechnet. Die Anrechnungszeiten gehen in die Berechnung der Entgeltpunkte ein und können sich so auf die Höhe der Altersrente auswirken.

Universal-Lexikon. 2012.