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Ạb|guss 〈m. 1u〉
1. Abformung durch einen später erhärtenden Stoff
2. die so entstandene Form, Nachbildung
3. Flüssigkeit, die von anderen od. einem Rückstand abgegossen wurde
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Ạb|guss, der; -es, Abgüsse:
1. (landsch.) Ausguss.
2. (bild. Kunst) durch Gießen hergestellte Nachbildung:
der A. einer Büste;
einen A. in Gips, in Bronze anfertigen.
3. (Gießerei) Gussstück im Rohzustand.
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Abguss,
Abformung einer Vollplastik, eines Reliefs oder einer Naturform in einer weichen bis flüssigen, später erhärtenden Masse (Ton, Wachs, v. a. Gips). Die so gewonnene Hohlform (Negativform) wird bei einfachen Modellen in zwei, bei komplizierteren in mehreren Teilstücken vom Bildwerk abgenommen, zusammengefügt und mit Gips, Zement, Kunststeinmasse u. a. ausgegossen und so der eigentliche Abguss (positive Form) gewonnen. Man unterscheidet: 1) Guss in »verlorener Form« (Blindform) mit nur einem Abguss. Beim Freilegen des Abgusses wird die Negativform abgeschlagen. 2) Abguss mit »erhaltener Form«; hierbei sind mehrere Abgüsse möglich. Die Form besteht aus mehreren zusammensetzbaren Teilstücken. 3) Guss in Gelatineformen mit zahlreichen Abgüssen. - Das Abgussverfahren wurde schon in den Bildhauerwerkstätten von Amarna, in der griechischen und römischen Antike, in der chinesischen Tangzeit und im Abendland besonders seit der Renaissance angewendet (Totenmaske).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Bildguss · Bronzekunst
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Universal-Lexikon. 2012.