Akademik

tätigen
tä|ti|gen ['tɛ:tɪgn̩] <tr.; hat als Funktionsverb:
einen Kauf tätigen (etwas kaufen):
einen Einkauf tätigen (etwas einkaufen); einen Abschluss tätigen ([ein Geschäft o. Ä.] abschließen); ein Geschäft tätigen (ein Geschäft abschließen).

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tä|ti|gen 〈V. tr.; hatin die Tat umsetzen, machen, vollbringen, abschließen (Einkauf, Geschäft)

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tä|ti|gen <sw. V.; hat (Papierdt.):
ausführen, vollziehen:
einen Kauf, ein Geschäft, Einkäufe, Investitionen, einen Anruf, eine Überweisung t.

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tä|ti|gen <sw. V.; hat (Kaufmannsspr., Papierdt.): (etw., was als Auftrag o. Ä. zu erledigen ist, in entsprechender Form) ausführen, vollziehen: einen Kauf, Abschluss t.; eine Bestellung, Buchung t.; ein Geschäft t.; Einkäufe t.; Er war oft unterwegs, tätigte Geschäfte für Boy Landry (Perrin, Frauen 19).

Universal-Lexikon. 2012.