autoritärer Staat,
Bezeichnung für einen Staat, der sich sowohl von der Demokratie als auch vom totalitären Staat unterscheidet und als Systemtyp meistens über seinen begrenzten Pluralismus definiert wird. Dieser eingeschränkte Pluralismus umfasst nicht nur die Vielfalt von politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen und Institutionen einer einzigen Partei oder des Staatsapparates, sondern auch solche, die außerhalb und unabhängig vom jeweiligen Regime entstanden; sie werden jedoch von der Staatsführung kontrolliert. Weitere Kennzeichen autoritärer Staaten sind das Fehlen einer speziellen, ausgearbeiteten und exklusiven Ideologie sowie die häufig fehlende politische Anteilnahme der Bevölkerung im Gegensatz zur Massenmobilisierung im totalitären Staat. Die Abgrenzung zwischen autoritären Staaten und totalitären Staaten erweist sich als schwierig, weil allgemein anerkannte einheitliche Abgrenzungskriterien nicht existieren.
Autoritäre Züge trugen 1930-33 die Präsidialkabinette im Deutschland der Weimarer Republik. 1926-39 übten J. Piłsudski und seine Nachfolger in Polen eine autoritäre Herrschaft aus. 1929 errichtete König Alexander I. in Jugoslawien, 1933 A. de Oliveira Salazar in Portugal, 1933/34 E. Dollfuss in Österreich eine autoritäre Staatsordnung. 1936-40 führte General I. Metaxas in Griechenland eine autoritäre Regierung. 1938 legitimierte König Carol II. von Rumänien seine autoritäre Herrschaft durch eine entsprechende Verfassung. Nach seinem Sieg im Spanischen Bürgerkrieg errichtete General F. Franco 1939 einen autoritären Staat. Im Zuge der Entkolonialisierung entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg besonders in der Dritten Welt autoritäre Regierungsmodelle.
Universal-Lexikon. 2012.