Antirheumatika,
Singular Antirheumatikum das, -s, zur Behandlung von rheumatischen Erkrankungen eingesetzte Medikamente. Man unterscheidet zwischen symptomatischen Antirheumatika, Basistherapeutika und Corticosteroiden (steroidale Antirheumatika). Zu den symptomatischen Antirheumatika zählen Arzneimittel mit schmerzstillender und entzündungshemmender Wirkung, wie Indometacin, Profene, Oxicame, Pyrazolderivate (schmerzstillende Mittel, entzündungshemmende Mittel). Sie lindern nur die Symptome der Erkrankung, ohne die zugrunde liegenden Mechanismen zu beeinflussen. Die Basistherapeutika (D-Penicillamin, Goldsalze, Chloroquin, Immunsuppressiva) greifen in zurzeit noch ungeklärter Weise in die Krankheitsmechanismen ein. Ihre Wirkung setzt sehr verzögert ein, eine Langzeittherapie ist erforderlich. Die Corticosteroide dienen v. a. zur kurzzeitigen Anwendung in späten Stadien der Erkrankung. Bei durch bakterielle Erreger verursachten Formen des Rheumatismus werden hoch dosiert Penicilline eingesetzt.
Universal-Lexikon. 2012.