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zuschlagen
zukrachen; zuhauen; zuknallen; zuballern

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zu|schla|gen ['ts̮u:ʃla:gn̩], schlägt zu, schlug zu, zugeschlagen:
1.
a) <itr.; hat einen Schlag (mit der Faust, einem Stock o. Ä.) gegen jmdn. führen:
er stürzte sich auf ihn und schlug mit geballter Faust zu.
b) <tr.; hat durch Schläge mit einem Werkzeug [mit Nägeln o. Ä.] etwas zumachen, verschließen:
Fässer, Kisten zuschlagen.
2.
a) <tr.; hat mit Schwung, Heftigkeit geräuschvoll zumachen, schließen:
das Fenster zuschlagen; ein Buch wütend zuschlagen.
b) <itr.; ist sich heftig mit einem lauten Knall schließen:
die Tür ist zugeschlagen.
Syn.: zufallen, zugehen (ugs.), zuschnappen.

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zu||schla|gen 〈V. 216
I 〈V. tr.; hat〉 etwas \zuschlagen
1. mit einer heftigen Bewegung, geräuschvoll schließen (Tür)
2. mit Nägeln, Nieten u. Ä. schließen (Fässer, Kisten)
3. 〈Tennis〉 mit dem Schläger zuspielen (Ball)
4. 〈auf Auktionen〉 (durch Hammerschlag) dem Meistbietenden zuerteilen, als Eigentum zusprechen
● man hörte ihn die Wagentür \zuschlagen; die Verhandlungspartner haben die Türen zugeschlagen sind zu keinen Verhandlungen, zu keinem Kompromiss mehr bereit; 10 % werden dem Preis noch zugeschlagen der Preis erhöht sich um 10 %
II 〈V. intr.〉
II.I 〈hat〉
1. heftig u. plötzlich schlagen
2. 〈fig.〉
 2.1 in einer Serie von Verbrechen ein weiteres Verbrechen begehen
 2.2 bei einem Angebot zugreifen
 2.3 handeln u. sich dabei keine Beschränkungen auferlegen
● der Serienkiller schlug gestern Nacht erneut zu 〈fig.〉; er holte aus und schlug zu; am Büffet kräftig \zuschlagen 〈fig.〉; bei diesem Preis musste ich einfach \zuschlagen 〈fig.〉
II.II 〈ist〉 sich mit heftigem Schlag schließen ● das Fenster, die Tür ist zugeschlagen

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zu|schla|gen <st. V.>:
1.
a) <hat> mit Schwung, Heftigkeit geräuschvoll schließen:
den Kofferraum z.;
jmdm. die Tür vor der Nase zuschlagen;
ein Buch z. (zuklappen);
b) <ist> mit einem Schlag (1 b) zufallen:
pass auf, dass [dir] die Wohnungstür nicht zuschlägt.
2. <hat> (selten) durch [Hammer]schläge [mit Nägeln o. Ä.] fest zumachen, verschließen:
eine Kiste z.
3. <hat> durch Schlagen, Hämmern in eine bestimmte Form bringen:
Steine für eine Mauer [passend] z.
4. <hat> mit einem Schläger zuspielen:
dem Partner den Ball z.
5. <hat>
a) einen Schlag (1 a), mehrere Schläge gegen jmdn. führen:
kräftig, hart, mit der Faust z.;
der Täter holte aus und schlug zu;
Ü die Polizei schlug zu;
das Schicksal, der Tod schlug zu;
b) etw. Bestimmtes tun (bes. etw., was jmd. gewohnheitsmäßig tut, was typisch für ihn ist [u. was allgemein gefürchtet ist, nicht gutgeheißen wird]):
der Mörder hat wieder zugeschlagen;
c) (ugs.) sich beim Essen, Trinken keinerlei Zurückhaltung auferlegen:
nach der Diät wieder [richtig, voll] z. können;
beim Champagner haben sie ganz schön zugeschlagen;
die Stadt will jetzt bei den Parkgebühren z. (ugs.; will sie kräftig erhöhen);
d) (ugs.) ein Angebot, eine gute Gelegenheit o. Ä. wahrnehmen, einen Vorteil nutzen:
bei diesem günstigen Angebot musste ich einfach z.
6. <hat>
a) (bei einer Versteigerung) durch Hammerschlag als Eigentum zuerkennen:
das Buch wurde [einer Schweizer Bieterin] mit fünftausend Euro zugeschlagen;
b) im Rahmen einer Ausschreibung (als Auftrag) erteilen:
der Auftrag, der Neubau wurde einer belgischen Firma zugeschlagen;
c) als weiteren Bestandteil hinzufügen, angliedern o. Ä.:
das Haus wurde dem Erbe des Sohnes zugeschlagen.
7. <hat> (einen Betrag o. Ä.) auf etw. aufschlagen:
[zu] dem/auf den Preis werden noch 10 % zugeschlagen.
8. <hat> (Bautechnik, Hüttenw.) einen bestimmten Stoff bei der Herstellung von Mörtel u. Beton od. bei der Verhüttung von Erzen zusetzen.

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zu|schla|gen <st. V.> [9: zu ↑schlagen (14)]: 1. a) mit Schwung, Heftigkeit geräuschvoll schließen <hat>: die [Auto]tür, das Fenster, den Kofferraum z.; jmdm. die Tür vor der Nase zuschlagen; ein Buch z. (zuklappen, schließen); b) mit einem ↑Schlag (1 b) zufallen <ist>: Dann schlug mit einem Knall der Klavierdeckel zu (Hesse, Steppenwolf 201); pass auf, dass [dir] die Wohnungstür nicht zuschlägt. 2. (selten) durch [Hammer]schläge [mit Nägeln o. Ä.] fest zumachen, verschließen <hat>: eine Kiste z. 3. durch Schlagen, Hämmern in eine bestimmte Form bringen <hat>: Steine für eine Mauer [passend] z. 4. mit einem Schläger zuspielen <hat>: dem Partner den Ball z. 5. <hat> a) einen ↑Schlag (1 a), mehrere Schläge gegen jmdn. führen: kräftig, hart, rücksichtslos, zweimal, mit der Faust z.; der Täter holte aus und schlug zu; Ü die Armee, die Polizei schlug zu; dass der Staat die Macht ... besitzt, erbarmungslos zuzuschlagen (Mehnert, Sowjetmensch 305); das Schicksal, der Tod schlug zu; b) etw. Bestimmtes tun (bes. etw., was man gewohnheitsmäßig tut, was typisch für einen ist [u. was allgemein gefürchtet ist, nicht gutgeheißen wird]): der Mörder hat wieder zugeschlagen; ein Unbekannter, der sich darauf spezialisiert hat, Toiletten zu verstopfen ... Bereits 15-mal schlug der Stopfer zu (MM 25. 2. 74, 9); Brechts Erben haben wieder zugeschlagen: Vorbeugend verboten sie eine ... Aufführung des „Guten Menschen ...“ (Spiegel 29, 1981, 149); c) (ugs.) sich beim Essen, Trinken keinerlei Zurückhaltung auferlegen: „Das kommt mir vor wie Ramadan“, spottete ein Bediensteter, „nach Sonnenuntergang wird zugeschlagen“ (Spiegel 1, 1985, 20); nach der Diät wieder [richtig, voll] z. können; bei dem geräucherten Lachs, dem Champagner haben sie ganz schön zugeschlagen; Ü die Stadt will jetzt bei den Parkgebühren z. (ugs.; will sie kräftig erhöhen); d) (ugs.) ein Angebot, eine gute Gelegenheit o. Ä. wahrnehmen, einen Vorteil nutzen: bei diesem [günstigen] Angebot musste ich einfach z.; die Wohnung war noch frei, da haben wir gleich zugeschlagen. 6. <hat> a) (bei einer Versteigerung) durch Hammerschlag als Eigentum zuerkennen: das Buch wurde [einem Schweizer Bieter] mit fünfzehntausend Mark zugeschlagen; Auch ein zweites Bild van Goghs ... konnte nicht zugeschlagen werden (fand keinen Käufer; MM 5. 12. 90, 13); b) im Rahmen einer Ausschreibung (als Auftrag) erteilen: der Auftrag, der Neubau wurde einer belgischen Baufirma zugeschlagen; Adolf und Erich lernen sich kennen, als Adolf bei ihm die Klempnerarbeiten zugeschlagen bekommt (Chotjewitz, Frieden 80); c) als weiteren Bestandteil hinzufügen, angliedern o. Ä.: das Haus wurde dem Erbe des Sohnes zugeschlagen; die Zinsen können ausgezahlt oder dem Kapital zugeschlagen werden; ... weil das Gebiet dem Herrschaftsbereich der Wismut zugeschlagen wurde (Heym, Schwarzenberg 10); ... hatte der Stadtrat bereits beschlossen, ... die Gassenarbeit dem Sozialamt ... zuzuschlagen (als Aufgabe zu übertragen; NZZ 14. 4. 85, 25). 7. (einen Betrag o. Ä.) auf etw. aufschlagen <hat>: [zu] dem/auf den Preis werden noch 10 % zugeschlagen. 8. (Bautechnik, Hüttenw.) einen bestimmten Stoff bei der Herstellung von Mörtel u. Beton od. bei der Verhüttung von Erzen zusetzen <hat>. ∙ 9. zusagen (2) <hat, seltener: ist>: Nur schlägt er mir nicht zu (Lessing, Nathan III, 1).

Universal-Lexikon. 2012.