Amtspflegschaft,
Pflegschaft des Jugendamts für einen Minderjährigen (bestellte Amtspflegschaft) oder früher für ein nichteheliches Kind (gesetzliche Amtspflegschaft). Die gesetzliche Amtspflegschaft, umfasste für ein nichteheliches Kind, das unter der elterlichen Sorge der Mutter stand, Fragen der Vaterschaftsfeststellung und -anerkennung, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Regelung von Erb- und Pflichtteilsrechten im Falle des Todes des Vaters und seiner Verwandten. Sie beschränkte die elterliche Sorge der Mutter. Die gesetzliche Amtspflegschaft wurde zum 1. 7. 1998 beseitigt und durch eine freiwillige Beistandschaft des Jugendamts ersetzt (Beistand).
Universal-Lexikon. 2012.