Kessel
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Drụck|be|häl|ter: Sammelbez. für Dampfkessel, Druckgasbehälter (↑ Bomben), ↑ Autoklaven, Spraydosen.
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Druckbehälter,
unter einem inneren Überdruck stehende Behälter, die z. B. in der chemischen Industrie als Vorratsbehälter verwendet werden. Für sie gibt es besondere Abnahmevorschriften, so die Druckbehälterverordnung, die auch für Druckgasbehälter (Gasbehälter), Füllanlagen und Rohrleitungen gilt. Nach dieser werden Druckbehälter in sieben Gruppen eingeteilt. Bei den Gruppen I bis IV wird der Druck durch Gase, bei den Gruppen V bis VII durch Flüssigkeiten ausgeübt. Wichtige Kenngröße für die Einteilung ist das Produkt aus zulässigem Betriebsüberdruck und Inhalt in Litern. Druckbehälter der Gruppe I (soweit sie für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten verwendet werden) und der Gruppe II müssen vor Inbetriebnahme durch den Hersteller und durch einen Sachkundigen einer Abnahmeprüfung unterzogen werden. Druckbehälter der Gruppen III, IV, VI und VII (hohes Druckliterprodukt) müssen vor Inbetriebnahme, Druckbehälter der Gruppen IV und VII zusätzlich zu bestimmten Fristen durch einen anerkannten Sachverständigen geprüft werden.
Universal-Lexikon. 2012.