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Ạb|nah|me|prü|fung 〈f. 20〉 Prüfung von Maschinen u. Geräten, ob sie den Vorschriften entsprechen
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Ạb|nah|me|prü|fung, die:
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Abnahmeprüfung,
Bestätigung der Güte- und Bauvorschriften von Maschinen, Anlagen u. a. durch den Hersteller oder von Abnahmeprüfungsorganisationen v. a. im Hinblick auf das Versagens- und Sicherheitsrisiko. In der Fahrzeugtechnik unterliegen Kraftfahrzeug und Anhänger, die in Einzelfertigung hergestellt werden, bei Erstzulassung einer Einzelüberprüfung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Bei in Serie gefertigten Fahrzeugen unterliegt die Prüfung und Genehmigung einer Baureihe den Richtlinien des Kraftfahrt-Bundesamts. (Technischer Überwachungs-Verein)
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Ạb|nah|me|prü|fung, die: bei einer ↑Abnahme (5) stattfindende Prüfung.
Universal-Lexikon. 2012.