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Ge|währ [gə'vɛ:ɐ̯], die; -:etwas, was die Versicherung enthält, was verbürgt, dass etwas so, wie erwartet, angegeben o. ä. ist:
ein hoher Preis ist noch keine Gewähr für Qualität; das ist eine Gewähr für Sicherheit, gegen Erkältungen; Gewähr für etwas bieten, leisten; die Angaben erfolgen, sind ohne Gewähr [für die Richtigkeit].
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ge|wahr 〈Adj.; nur präd.; mit Gen. od. Akk.〉 einer od. eine Sache \gewahr werden sie entdecken, erblicken, bemerken, gewahren ● dessen, es \gewahr werden; plötzlich wurden wir seiner, ihn \gewahr; wir wurden der, die Gefahr zu spät \gewahr [<ahd. giwar „beachtend, bemerkend, aufmerksam, sorgfältig, vorsichtig“, engl. aware, got. wars „behutsam“; → wahren]
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in den Verbindungen jmdn., etw./jmds., einer Sache g. werden (geh.; jmdn., etw. mit den Sinnen, bes. mit den Augen, wahrnehmen: ein Geräusch, einen Geruch g. werden; in der Menge wurde ich ihn/seiner plötzlich g.);
etw./einer Sache g. werden (geh.; etw. nach einer gewissen Zeit in seiner Bedeutung erkennen: er wurde seinen Irrtum/seines Irrtums g.)
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Ge|währ, die; - [mhd. gewer, ahd. gaweri = Bürgschaft, zu ↑gewähren]: Sicherheit, die jmdm., der sich auf etw. einlässt, von jmdm. od. durch etw. geboten wird: es ist die G. gegeben, dass ...; als läge in der Ungeschliffenheit irgendeine G., dass einer vor seinem Vorgesetzten nicht kriecht (Frisch, Stiller 407); für etw. G. leisten; keine G. für etw. übernehmen; Feiner Flanell ist dabei am meisten zu empfehlen, denn er bietet die beste G. gegen Erkältungen (Th. Mann, Krull 402); die Angabe der Lottozahlen erfolgt ohne G.
Universal-Lexikon. 2012.