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Wohnungspolitik
Woh|nungs|po|li|tik, die:
Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungswesens.

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Wohnungspolitik,
 
Gesamtheit aller staatlicher Maßnahmen, die auf eine angemessene, dauerhaft gesicherte Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum gerichtet sind. Die Wohnungsbestandspolitik bezieht sich auf die Erhaltung, Bewirtschaftung, zweckmäßige Verteilung und Nutzung des vorhandenen Wohnungsbestandes, die Wohnungsbaupolitik auf die Schaffung neuen Wohnraums. Träger der Wohnungspolitik sind neben dem entsprechenden Bundesministerium die zuständigen Institutionen der Länder und Gemeinden. Die unmittelbare Zuständigkeit für konkrete Hilfen im Einzelfall liegt bei den Gemeinden, v. a. für Gruppen mit Zugangsproblemen auf dem Wohnungsmarkt (z. B. kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Schwerbehinderte). Hier ist es möglich, vorhandene Belegungsrechte der Kommunen (direkte Einflussnahme auf die Wohnungsvergabe) im Wohnungsbestand zugunsten solcher Personengruppen einzusetzen oder neue Belegungsrechte dafür zu erwerben. Bund und Länder können gegebenenfalls untragbare Mietkostenbelastungen durch das Wohngeld mildern.
 
Ferner muss wegen der angespannten Wohnungsmarktlage, auch aufgrund des Rückgangs des Sozialwohnungsbestandes infolge vorzeitiger oder planmäßiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel, auf die notwendige Ausweitung des Wohnungsangebotes hingewirkt werden. Der Bund unterstützt die für Wohnungsbauförderung (soziale Wohnraumförderung) originär zuständigen Länder daher verstärkt mit Finanzhilfen (Mischfinanzierung).
 
Einen weiteren Schwerpunkt der Wohnungspolitik bildet die direkte und indirekte Förderung der Eigentumsbildung. Wohnungspolitik ist damit zugleich Vermögenspolitik, praktische Familienpolitik und Bestandteil der sozialen Sicherung. Für die Wohnungspolitik stellte die deutsche Einheit eine große Herausforderung dar: Die ehemalige zentral gesteuerte, planwirtschaftliche Wohnungszwangswirtschaft musste gemäß Art. 22 Absatz 4 des Einigungsvertrages schrittweise in die soziale Marktwirtschaft überführt werden.
 
Zur Bewältigung dieser Aufgabe waren weiter zahlreiche Einzelmaßnahmen v. a. im Bereich des Vermögens- und Mietrechts und in der Wohnungsbauförderung notwendig. Große Bedeutung hatten insofern die 1991 und 1993 in den neuen Ländern durchgeführten Mietenreformstufen (Erste und Zweite Grundmieten-VO, Betriebskostenumlage-VO), die als entscheidender Schritt zur Verbesserung der Bewirtschaftungsgrundlagen für den Wohnungsbestand gewertet werden. Die Mietenanhebungen wurden durch eine besonders günstige Wohngeldregelung gemildert. Neben der Wohnungsmodernisierung und -instandsetzung ist die Wohnungsprivatisierung ein wichtiger Schwerpunkt der Wohnungspolitik. Sie soll eine breitere Eigentumsstreuung ermöglichen.
 
Literatur:
 
K. Behring u. G. Goldrian: Evaluierung wohnungspolit. Instrumente (1991);
 J. Eekhoff: W. (1993).

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Woh|nungs|po|li|tik, die: Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Wohnungswesens.

Universal-Lexikon. 2012.