Akademik

Verfassungseid
Ver|fạs|sungs|eid, der:
Eid zur Achtung, Wahrung u. Verteidigung der Verfassung (1 a).

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Verfassungs|eid,
 
das eidliche Gelöbnis zur Achtung, Wahrung und Verteidigung der Verfassung. Als Verfassungseid gelten in der Regel die Eidesleistungen der verschiedenen Amtsträger des Staates, da sich ihr Eid - bei etwas unterschiedlichem Wortlaut - auf die verfassungsmäßige Ordnung bezieht. (Eid, Amtseid, Fahneneid)

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Ver|fạs|sungs|eid, der: Eid zur Achtung, Wahrung u. Verteidigung der ↑Verfassung (1 a).

Universal-Lexikon. 2012.