Ver|fạs|sungs|eid, der:
* * *
Verfassungs|eid,
das eidliche Gelöbnis zur Achtung, Wahrung und Verteidigung der Verfassung. Als Verfassungseid gelten in der Regel die Eidesleistungen der verschiedenen Amtsträger des Staates, da sich ihr Eid - bei etwas unterschiedlichem Wortlaut - auf die verfassungsmäßige Ordnung bezieht. (Eid, Amtseid, Fahneneid)
* * *
Ver|fạs|sungs|eid, der: Eid zur Achtung, Wahrung u. Verteidigung der ↑Verfassung (1 a).
Universal-Lexikon. 2012.