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Ver|ein|ze|lung 〈f. 20; unz.〉 das Vereinzeln
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Ver|ein|ze|lung, die; -, -en:
das Vereinzeln.
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Ver|ein|ze|lung, die; -, -en: 1. das Vereinzeln (1, 2). 2. Zustand des Vereinzeltseins: aus der schützenden und einengenden staatlichen und sozialen Gemeinschaft heraus in die schutzlose V. (Brückner, Quints 186); ... ob er denn sein eigenes Leben wohl auf die richtige Art geführt hatte, getrennt von allen andern, ein Leben selbst gewollter V. (Fallada, Jeder 338).
Universal-Lexikon. 2012.