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adeln ['a:dl̩n] <tr.; hat:1. (früher) in den Adelsstand erheben:
die Königin adelte den bürgerlichen Dichter.
2. (geh.) mit Adel (2) ausstatten:
diese Gesinnung adelt ihn.
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adeln 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \adeln
1. jmdn. in den Adelsstand erheben, jmdm. einen Adelstitel verleihen
2. 〈fig.〉 bes. hervorheben, auszeichnen
● seine Gesinnung adelt sein Handeln, seine Tat 〈fig.〉 [→ Adel]
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adeln <sw. V.; hat:
1. in den Adelsstand erheben, jmdm. den Adelstitel verleihen:
er wurde für seine Verdienste vom König geadelt.
diese Gesinnung adelt sie.
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adeln <sw. V.; hat: 1. in den Adelsstand erheben, jmdm. den Adelstitel verleihen: er wurde für seine Verdienste vom König geadelt. 2. (geh.) (geistig, sittlich) über etw., jmdn. erheben; jmdm., einer Sache ↑Adel (4) verleihen: diese Gesinnung adelt sie; er sah wenige Gesichter, von denen er glauben konnte, dass die Niederlage sie a. würde (Wiechert, Jeromin-Kinder 492); die einfache Größe des Menschen, den Armut und Leid adeln (Bild. Kunst III, 85).
Universal-Lexikon. 2012.