Akademik

Spätaussiedler
Spät|aus|sied|ler, der:
Aussiedler, der ab etwa 1980 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist.

* * *

Spät|aus|siedler,
 
ursprünglich nichtoffizielle Bezeichnung für diejenigen Aussiedler, die ab etwa 1980 bis 31. 12. 1992 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind. Nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (in Kraft seit 1. 1. 1993) ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, Estland, Lettland oder Litauen nach dem 31. 12. 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen hat und bestimmte Stichtagsvoraussetzungen erfüllt. Spätaussiedler aus anderen Aussiedlungsgebieten kann nur sein, wer glaubhaft macht, dass er am 31. 12. 1992 oder danach Benachteiligungen oder Nachwirkungen früherer Benachteiligungen aufgrund deutscher Volkszugehörigkeit unterlag. Der Aufnahme in Deutschland ist grundsätzlich ein schriftliches Aufnahmeverfahren vorgelagert, das vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt wird. Spätaussiedler sind keine Vertriebenen im Rechtssinn. 1993 haben 218 888, 1996 177 751 Spätaussiedler (davon 172 181 aus der ehemaligen Sowjetunion) Aufnahme in Deutschland gefunden.

* * *

Spät|aus|sied|ler, der: Aussiedler, der ab etwa 1980 in die Bundesrepublik Deutschland gekommen ist: Nach dem Vorbild Baden-Württembergs hat die neue hessische Landesregierung die Stelle eines Beauftragten für Heimatvertriebene und S. geschaffen (FAZ 29. 5. 99, 7).

Universal-Lexikon. 2012.