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Schülermitverantwortung
Schü|ler|mịt|ver|ant|wor|tung, die:
Schülervertretung (1).

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Schülermitverantwortung,
 
Abkürzung SMV, auch Schülermitwirkung, die Beteiligung der Schüler an der Gestaltung des Schullebens im Sinn einer Demokratisierung und praktischen Einübung in gemeinschaftsbezogenes und verantwortliches Denken und Handeln. Hauptformen sind, je nach Bundesland unterschiedlich, in geheimer Wahl gewählte Klassen- oder Jahrgangsschülersprecher, Schulsprecher, Stufenversammlungen, Schülerversammlungen, Schülerrat (Schülerbeirat, -vertretung). Ihre Funktion ist Beratung und in diesem Sinn Mitwirkung auf verschiedenen Ebenen (Klasse, Kurs, Jahrgang, Schulstufe, Schule, Schulart, Kreis, Land). Die stärkste Ausprägung erfährt die SMV mit der Neuordnung der Schulkonferenz in Hessen (1992). SMV kommt besonders auch bei Planung und Gestaltung von Schulfesten, Ausflügen, Klassenfahrten, Schülerzeitungen u. a. Aktivitäten zum Ausdruck. In der Reformpädagogik wurde zum Teil auch Schülerselbstverwaltung praktiziert.
 
In Österreich haben die Schüler ab der 5. Schulstufe (5. Klasse) Mitwirkungsrecht durch gewählte Schulvertreter, ab der 9. Schulstufe im Schulgemeinschaftsausschuss, in dem die Schülervertreter das gleiche Stimmrecht haben wie die Lehrer- und Elternvertreter. Das Mitwirkungsrecht der Schülervertreter auf Landes- und Bundesebene ist gesetzlich geregelt (1981).

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Schü|ler|mịt|ver|ant|wor|tung, die: Schülermitverwaltung (1).

Universal-Lexikon. 2012.