Schü|ler|mit|ver|wal|tung 〈f. 20; Abk.: SMV〉 in den Bundesländern unterschiedlich geregelte Teilnahme der Schüler an der Schulverwaltung, wobei sie Recht u. Stimme in Lehrerkonferenzen od. Elternversammlungen haben
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Schü|ler|mịt|ver|wal|tung, die: 1. Beteiligung der Schüler u. Schülerinnen an der Gestaltung des Schullebens. 2. aus Schulsprecher[in] u. Klassensprecher[inne]n u. ihren Vertreter[inne]n zusammengesetztes Gremium, das die Schülerschaft in der ↑Schülermitverwaltung (1) vertritt (Abk.: SMV).
Universal-Lexikon. 2012.