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Tat [ta:t], die; -, -en:eine gute, böse Tat; er bereut seine Tat; zur Tat schreiten; einen Entschluss in die Tat umsetzen (ausführen).
Syn.: ↑ Akt, ↑ Aktion, ↑ Handlung, ↑ Leistung, ↑ Stück, ↑ Unterfangen, ↑ Unternehmen, ↑ Unternehmung, ↑ Vorhaben, ↑ Werk.
Zus.: Bluttat, Freveltat, Gewalttat, Heldentat, Schandtat, Straftat, Wundertat.
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tat → tun
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tat :
↑ 1, 2tun.
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TAT,
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Tat, die; -, -en [mhd., ahd. tāt, zu ↑tun]: 1. a) etw., was jmd. tut, getan hat; Handlung: eine edle, selbstlose, kluge, böse T.; große, kühne, feige, ruchlose, verbrecherische -en; das ist die T. eines Wahnsinnigen; eine T. der Verzweiflung; eine T. ausführen; sie ließ ihrer Drohung die T. folgen; eine gute T. vollbringen; etw. durch -en beweisen; einen Entschluss in die T. umsetzen; „Was machen Sie denn da?“, rief er, als gelte es, jemanden von einer unüberlegten T. abzuhalten (Hildesheimer, Legenden 135); sie hatte keinen Mut zu dieser T.; ... hatte Rolf, ein Mann der T. (ein tatkräftiger Mann), das Grundstück bereits gekauft (Frisch, Stiller 247); sie steht zu ihrer T.; R das ist eine T.! (ugs.; diese Handlung ist sehr zu begrüßen, zu loben); b) Vergehen, Straftat o. Ä.: der Angeklagte hat die, seine T. gestanden, bereut; die Mary Swayer sei ... ermordet worden und der Kaufmann Macheath sei der T. hinreichend verdächtig (Brecht, Groschen 257); *jmdn. auf frischer T. ertappen o. Ä. (jmdn. bei der Ausführung einer verbotenen Handlung ertappen). 2. *in der T. (tatsächlich): das ist in der T. schwierig; in der T., du hast Recht!; in T. und Wahrheit (geh. veraltend; wirklich, tatsächlich).
Universal-Lexikon. 2012.