Lạn|des|schul|rat, der (österr.):
oberste Schulbehörde eines Bundeslandes.
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Landesschulrat,
in Österreich die dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Sport unterstehende oberste Schulbehörde eines Bundeslandes. Jeder Landesschulrat besteht aus dem Präsidenten (und in der Regel amtsführenden Präsidenten), dem nach Parteienproporz besetzten Kollegium und dem Amt, das von einem Amtsdirektor geleitet wird. Die allgemein bildenden Pflichtschulen sind zunächst (in erster Instanz) dem Bezirksschulrat unterstellt.
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Lạn|des|schul|rat, der (österr.): oberste Schulbehörde eines Bundeslandes.
Universal-Lexikon. 2012.