Krạft|fahrt|bun|des|amt, Krạft|fahrt-Bun|des|amt, das:
für den Straßenverkehr zuständige Bundesbehörde.
* * *
Kraftfahrt-Bundesamt,
Abkürzung KBA, in Deutschland die durch Gesetz vom 4. 8. 1951 errichtete, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr tätige Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr (Sitz: Flensburg, Außenstelle: Dresden). Wesentliche Aufgaben des KBA sind: 1) Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalem und internationalem Recht einschließlich der Kontrollen und qualitätssichernden Maßnahmen bei Herstellern und technischen Diensten; 2) Führung des Zentralen Fahrzeugregisters; 3) Führung und wissenschaftlichen Auswertung des Verkehrszentralregisters; 4) Führung des Registers »Fahrerlaubnis auf Probe« (Fahrerlaubnis); Führung der Dateien der Fahrlehrer, Sachverständigen und Prüfer; 5) Erstellung und Veröffentlichung von fahrzeug- und verkehrsbezogenen Statistiken; 6) Unfallforschung und Umweltfragen.
Universal-Lexikon. 2012.