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Not|zucht 〈f.; -; unz.; Rechtsw.; veraltet〉 Nötigung einer weibl. Person, von ihr nicht gewollten Geschlechtsverkehr zu dulden, Vergewaltigung
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Not|zucht, die <o. Pl.> [rückgeb. aus spätmhd. nōtzüchtgen = schänden, vergewaltigen] (Rechtsspr. früher):
[i]Vergewaltigung.
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I Notzucht,
veraltete Bezeichnung für den (fast ausschließlich von einem Mann) durch Anwendung von Gewalt oder durch Drohung erzwungenen Geschlechtsverkehr (Vergewaltigung).
Not|zucht,
veraltet für: Vergewaltigung.
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Not|zucht, die <o. Pl.> [rückgeb. aus spätmhd. nōtzüchtgen, ↑notzüchtigen] (Rechtsspr. früher): [i](von einem Mann) durch Anwendung von Gewalt od. durch Drohung erzwungener (außerehelicher) Geschlechtsverkehr mit einer Frau; Vergewaltigung: N. [an jmdm.] begehen, verüben; jmdn. wegen versuchter N. verurteilen.
Universal-Lexikon. 2012.