Akademik

Tarif
Rate; Satz

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Ta|rif [ta'ri:f], der; -[e]s, -e:
1. festgesetzter Preis:
die Tarife der Bahn, der Post.
2. ausgehandelte und vertraglich festgesetzte Höhe, Staffelung, festgelegtes System oder Verzeichnis von Löhnen, Gebühren u. Ä.:
einen Tarif aufstellen; die Angestellten werden nach, über Tarif bezahlt.

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Ta|rif 〈m. 1
1. vertraglich od. gesetzlich festgelegte Summe für Preise, Löhne, Gehälter, Steuern usw.
2. amtl. Verzeichnis von Preisen, Löhnen, Steuern usw. (Zoll\Tarif, Steuer\Tarif, Fracht\Tarif)
[<ital. tariffa, span., portug. tarifa, arab. tarif(a); zu arafa „wissen“]

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Ta|rif , der; -[e]s, -e [frz. tarif < ital. tariffa < arab. ta`rīf = Bekanntmachung, zu: `arafa = wissen]:
1.
a) festgesetzter Preis; Entgelt, Gebühr für etw. (z. B. für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen):
die -e der Bahn, der Post;
für Großkunden gilt ein besonderer, verbilligter T.;
b) Verzeichnis der Tarife (1 a):
ein Auszug aus dem amtlichen T.
2. ausgehandelte u. vertraglich festgelegte Höhe u. Staffelung von Löhnen, Gehältern:
die -e kündigen;
neue -e aushandeln;
nach, über T. bezahlt werden.

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Tarif
 
[französisch, über italienisch tariffa von arabisch ta`rīf »Bekanntmachung«] der, -s/-e, 1) verbindliches Verzeichnis der Preis- beziehungsweise Gebührensätze für bestimmte Lieferungen, Leistungen u. Ä. (Strom-, Zolltarif); 2) ausgehandelte und vertraglich festgelegte Höhe und Staffelung von Löhnen und Gehältern; 3) steuergesetzliche Regeln (Steuertarif).
 

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Ta|rif, der; -s, -e [frz. tarif < ital. tariffa < arab. ta`rīf = Bekanntmachung, zu: `arafa = wissen]: 1. a) festgesetzter Preis; Entgelt, Gebühr für etw. (z. B. für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen): die -e der Bahn, der Post; für Großkunden gilt ein besonderer, verbilligter T.; Eigenerzeuger von Energie sollten angemessene -e für den von ihnen ins Netz gespeisten Strom erhalten (natur 6, 1994, 31); b) Verzeichnis der Tarife (1 a): ein Auszug aus dem amtlichen T. 2. ausgehandelte u. vertraglich festgelegte Höhe u. Staffelung von Löhnen, Gehältern: die Gewerkschaft hat die -e gekündigt; neue -e aushandeln; nach, über T. bezahlt werden; Unter T. kann er ja nicht zahlen. Und der Berliner T. wird schon nicht schlecht sein (Fallada, Mann 101).

Universal-Lexikon. 2012.