anmelden (Universität); immatrikulieren
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ein|schrei|ben ['ai̮nʃrai̮bn̩], schrieb ein, eingeschrieben <tr.; hat:etwas an dafür vorgesehenem Ort eintragen:
eine Postsendung einschreiben; Einnahmen und Ausgaben in ein Heft einschreiben; ich habe mich (meinen Namen) in die Liste der Teilnehmer eingeschrieben; sie hat sich an einer Hochschule eingeschrieben.
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ein||schrei|ben 〈V. tr. 226; hat〉
2. jmdn. od. sich \einschreiben jmds. od. seinen Namen in ein Buch, eine Liste o. Ä. eintragen
● Einschreiben! (als Aufschrift auf eingeschriebenen Postsendungen) ● er muss den Aufsatz noch \einschreiben (aus dem Konzept) ins Heft schreiben; Einnahmen und Ausgaben \einschreiben; einen Brief \einschreiben lassen als Einschreibbrief absenden ● sich als Mitglied, als Student \einschreiben (lassen); sich in ein Album \einschreiben seinen Namen zur Erinnerung eintragen ● sich in die Teilnehmerliste \einschreiben (und dadurch vormerken lassen); eine eingeschriebene Postsendung; einen Brief eingeschrieben schicken
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ein|schrei|ben <st. V.; hat:
1.
a) in etw. schreiben:
seine Ausgaben [in ein Heft] e.;
b) seinen, jmds. Namen offiziell in eine [Aufnahme]liste o. Ä. eintragen:
die Teilnehmer in eine/(selten:) in einer Liste e.;
sich bei einem Verein e. lassen;
sich an einer Hochschule e. (immatrikulieren);
eingeschriebene Mitglieder.
2.
a) (einen neuen Füllfederhalter o. Ä.) durch Schreiben gebrauchsfähig machen:
den neuen Füllfederhalter e.;
b) <e. + sich> schreibend eine gewisse Routine im Schreiben bekommen:
ich muss mich erst e.
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Einschreiben,
Bezeichnung der Deutschen Post AG für eine besondere Versendungsform für Briefe, Postkarten und Blindensendungen gegen ein zusätzliches Entgelt. Dabei wird unterschieden zwischen Einwurfeinschreiben und Übergabeeinschreiben, wobei Letzteres nur gegen Unterschrift ausgehändigt wird.
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Universal-Lexikon. 2012.