Akademik

zusammenschließen
vereinen; sammeln

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zu|sam|men|schlie|ßen [ts̮u'zamənʃli:sn̩], schloss zusammen, zusammengeschlossen <+ sich>:
sich mit jmdm. zu einem bestimmten Zweck verbinden:
die beiden Vereine wollen sich zusammenschließen; die beiden Firmen haben sich zusammengeschlossen.
Syn.: sich vereinigen, sich zusammentun.

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zu|sạm|men||schlie|ßen 〈V. 220; hat
I 〈V. tr.〉 etwas \zusammenschließen schließend vereinigen ● zwei Fahrräder \zusammenschließen
II 〈V. refl.; fig.〉 sich \zusammenschließen sich vereinigen ● ich schließe mich mit ihm zusammen, um ...; die beiden Firmen, Gemeinden, Interessengemeinschaften haben sich zusammengeschlossen; die Gemeinschaft schloss sich zu einem Verein zusammen

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zu|sạm|men|schlie|ßen <st. V.; hat:
1. aneinanderschließen:
die Fahrräder z.;
die Gefangenen waren mit Handschellen zusammengeschlossen.
2. <z. + sich> sich vereinigen:
sich in einem Verein, zu einer Mannschaft z.;
die beiden Firmen haben sich zusammengeschlossen.

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zu|sạm|men|schlie|ßen <st. V.; hat: 1. aneinander ketten: die Fahrräder z.; die Gefangenen waren mit Handschellen zusammengeschlossen. 2. <z. + sich> sich vereinigen: sich in einem Verein, zu einer Mannschaft z.; die beiden Firmen haben sich zusammengeschlossen; sich [im Kampf für, gegen etw.] z.; wenn Europas Nationen sich zusammenschlössen, statt sich zu bekriegen (Tages Anzeiger 12. 11. 91, 2).

Universal-Lexikon. 2012.