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zu|sam|men|tun [ts̮u'zaməntu:n], tat zusammen, zusammengetan <+ sich>:sich zu einem bestimmten Zweck mit jmdm. verbinden:
sich zu einem gemeinsamen Urlaub, sich gegen jmdn. zusammentun; ich tat mich mit meiner Nachbarin zusammen, um gemeinsam gegen den Hauseigentümer vorzugehen.
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zu|sạm|men||tun 〈V. 267; hat〉
I 〈V. tr.〉 etwas \zusammentun in eins tun, miteinander verbinden, vereinigen ● bitte beim Waschen nicht Weiß- und Buntwäsche \zusammentun!
II 〈V. refl.〉 sich \zusammentun sich vereinigen (um gemeinsam etwas zu tun) ● die beiden haben sich zusammengetan, um ein Geschäft zu eröffnen
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zu|sạm|men|tun <unr. V.; hat:
1. (ugs.)
a) an eine gemeinsame Stelle bringen, legen:
Äpfel und Birnen in einer Kiste z.;
die Schulen wurden zusammengetan.
2. <z. + sich> sich zu einem bestimmten Zweck mit jmdm. verbinden; sich zusammenschließen:
sich [mit jmdm.] z.
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zu|sạm|men|tun <unr. V.; hat: 1. (ugs.) a) an eine gemeinsame Stelle bringen, legen: Äpfel und Birnen in einer Kiste z.; b) ↑zusammenlegen (3): alle Oberschulen wurden zusammengetan. 2. <z. + sich> sich zu einem bestimmten Zweck mit jmdm. verbinden; sich zusammenschließen: sich in Geheimbünden z.; sie haben sich mit der neuen Partei zusammengetan; Alle Bürger müssten sich z., um die Klinik zu retten (Rheinische Post 12. 5. 84, 14); Wie die Kunde vom Kometen in Sankt Gallen die Runde macht, tun sich sieben Männer aus der Stadt zu einer Exkursion zusammen (P. Meier, Paracelsus 71).
Universal-Lexikon. 2012.