Ar|chi|tek|tur|bild, das (Kunst):
Darstellung von Innen- od. Außenansicht eines Bauwerks (als Bildgattung), bei der die nicht zur Architektur gehörigen Motive nur als Staffage dienen.
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Architekturbild,
Darstellung der Innen- oder Außenansicht eines Bauwerks, bei der die nicht zur Architektur gehörenden Motive (z. B. Menschen) nur als Staffage dienen. Seit dem 14. Jahrhundert spielte die Darstellung des Innenraums eine stetig wachsende Rolle. Die wesentliche Voraussetzung für die Entstehung des Architekturbildes war im 15. Jahrhundert die Entdeckung und Anwendung der Zentralperspektive (Perspektive). Als Bildgattung entwickelte sich das Architekturbild bald nach 1600 in den Niederlanden. Die Maler stellten das Innere von Kirchen dar, anfänglich jedoch mehr Fantasieräume. Erst P. Saenredam malte mit betonter Sachlichkeit Innenansichten existierender Kirchen. Die Stufe des bloß Abbildlichen überwand G. Houckgeest. Die Stimmung des Raumes wurde wirksam. E. de Witte vollendete die Gattung. Neben den architekturbezogenen Innenraumdarstellungen des Architekturbildes gewann in den Niederlanden etwa gleichzeitig das Interieur an Bedeutung. In Italien kam das Architekturbild erst im 18. Jahrhundert zur Ausprägung. Kirchliche Innenräume malte G. B. Pannini, während Canaletto und B. Bellotto mit ihren Stadtansichten das Architekturbild zur Vedute erweiterten. Eine Sonderstellung nehmen G. B. Piranesis Architekturfantasien ein.
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Ar|chi|tek|tur|bild, das (Kunst): Darstellung von Innen- od. Außenansicht eines Bauwerks (als Bildgattung), bei der die nicht zur Architektur gehörigen Motive nur als Staffage dienen.
Universal-Lexikon. 2012.