Akademik

kalibrieren
einrichten; ausrichten; fluchten; justieren; konfigurieren; eichen; einstellen

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ka|li|brie|ren auch: ka|lib|rie|ren 〈V. tr.; hat
1. eichen, auf genaues Maß bringen
2. den richtigen Abstand der Kaliberwalze bestimmen
● die Messgeräte müssen neu kalibriert werden [<frz. calibrer „kalibrieren“; → Kaliber]

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Ka|li|b|rie|ren [frz. calibre = Kaliber (arab. qa̅lib = Schusterleisten, Form, Modell; griech. kalopódion = Schusterleisten; eigtl. Holzfüßchen)]: bei anzeigenden Messgeräten das Feststellen evtl. Messabweichungen zwischen Anzeige u. richtigem Wert, z. B. bei Thermometern. Früher benutzte man K. auch als Syn. für Graduieren (vgl. Justieren) oder Eichen.

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ka|li|b|rie|ren <sw. V.; hat (Fachspr.):
1. das Kaliber (1 a) bestimmen, messen.
2.
a) (bes. von Werkstücken) auf ein genaues Maß bringen, ausrichten;
b) auf eine einheitliche, genormte Größe bringen:
Saatgut k.
3. (von Messgeräten, ihren Funktionen o. Ä.) durch Vergleichen bestimmter Messdaten mit geeichten Normalen kontrollieren, prüfen u. mit der Norm in Übereinstimmung bringen.

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Kalibrieren,
 
1) Fertigungstechnik: ein Werkstück durch abschließendes geringes Umformen auf genaues Maß bringen; z. B. durch Kalibrierwalzen.
 
 2) Messtechnik: Einmessen, das Feststellen des Zusammenhanges zwischen Ausgangs- und Eingangsgröße, z. B. zwischen der Anzeige eines Messgeräts und der Messgröße. Bei benannten Skalen wird durch das Kalibrieren der Fehler der Anzeige eines Messgeräts oder einer Maßverkörperung festgestellt. - In der elektrischen Messtechnik versteht man unter Kalibrieren auch das Bestimmen und Kontrollieren der Skala eines Messinstruments während des Fertigungsprozesses.
 

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ka|li|brie|ren <sw. V.; hat (Fachspr.): 1. das ↑Kaliber (1 a) bestimmen, messen. 2. a) (bes. von Werkstücken) auf ein genaues Maß bringen, ausrichten; b) auf eine einheitliche, genormte Größe bringen: Saatgut k.; Mit dem „kalibrierten“ Käse, der genau auf die Form eines deutschen Kastenbrotes abgestimmt ist, wird einem lang gehegten Wunsch breiter Verbraucherschichten entsprochen (MM 5. 8. 69, 14). 3. (von Messgeräten, ihren Funktionen o. Ä.) durch Vergleichen bestimmter Messdaten mit geeichten Normalen kontrollieren, prüfen u. mit der Norm in Übereinstimmung bringen: ein Registriergerät k.; <subst.:> Das Gerät ist batteriebetrieben und bietet alle Funktionen, die für das Testen und Kalibrieren ... benötigt werden (Elektronik 12, 1971, 425).

Universal-Lexikon. 2012.