Schịcht|git|ter; Syn.: Schichtengitter: Bez. für Kristallgitter, in denen die Bausteine in Ebenen angeordnet sind, was gute Spalt- u. Gleiteigenschaften bedingt, z. B. bei Graphit, Molybdändisulfid, Montmorillonit, Glimmer.
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Schichtgitter,
Schichtstrukturen, zu den anisodesmischen Kristallstrukturen (Kristallchemie) zählende Raumgitter von Kristallen, in denen die chemischen Einzelbausteine in Schichten angeordnet sind. Innerhalb dieser Schichten ist die chemische Bindung wesentlich stärker als zwischen ihnen, was meist richtungsabhängige physikalische Eigenschaften bedingt, wie sehr gute Spaltbarkeit und bessere Wärmeleitfähigkeit parallel zu den Schichten (z. B. Graphit, Gips, Glimmer) und erheblich größere thermische Ausdehnung senkrecht zu ihnen (z. B. bei Brucit wie 45 : 11). Die Schichten bestehen aus einzelnen oder mehreren parallelen Netzebenen jeweils gleichartiger Gitterbausteine, eingeteilt nach Einebenenschichten (Graphit), Zweiebenenschichten (Arsen, Silikate) und Dreiebenenschichten (AB2-Verbindungen, Silikate); innerhalb der Schichten ist dabei die Bindung valenzmäßig völlig oder zum Teil abgesättigt. - Ausgeprägte Schichtgitter weisen ebenfalls Hochtemperatur-Supraleiter (z. B. YBa2Cu3O7) auf.
Universal-Lexikon. 2012.