Akademik

vertrösten
abspeisen (umgangssprachlich); hinhalten (auf); trösten (mit)

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ver|trös|ten [fɛɐ̯'trø:stn̩], vertröstete, vertröstet <tr.; hat:
jmdn., dessen Wunsch oder Forderungen man nicht erfüllen kann, zum Warten bewegen, indem man ihm die Erfüllung für einen späteren Zeitpunkt verspricht:
er vertröstet ihn von einem Termin zum anderen.

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ver|trös|ten 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \vertrösten jmdn. hinhalten, auf später hoffen lassen ● ich vertröstete ihn auf morgen, auf später

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ver|trös|ten <sw. V.; hat [mhd. (sich) vertrœsten, ahd. fertrōsten = Bürgschaft leisten]:
(im Hinblick auf etw., was man jmdm. nicht [sofort] gewähren, geben usw. kann od. will) Versprechungen, Hoffnung auf einen späteren Zeitpunkt machen:
jmdn. auf eine spätere Zeit, von einem Tag auf den anderen v.

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ver|trös|ten <sw. V.; hat [mhd. (sich) vertrœsten, ahd. fertrōsten = Bürgschaft leisten]: (im Hinblick auf etw., was man jmdm. nicht [sofort] gewähren, geben usw. kann od. will) Versprechungen, Hoffnung auf einen späteren Zeitpunkt machen: jmdn. auf eine spätere Zeit, von einem Tag auf den anderen v.; Früh wurde ich mit dem Auto abgeholt, meldete mich um zehn Uhr bei der Sekretärin, wurde auf den nächsten Tag vertröstet (Leonhard, Revolution 131).

Universal-Lexikon. 2012.