Zu|satz|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 freiwillige zusätzliche Versicherung über die Pflichtversicherung hinaus
* * *
Zu|satz|ver|si|che|rung, die:
eine private Z. abschließen.
* * *
Zusatzversicherung,
1) die Erweiterung der Leistungen in einem Zweig der Individualversicherung (z. B. Unfallzusatzversicherung bei der Lebensversicherung); 2) eine die Sozialversicherung ergänzende Privatversicherung. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es eine tarifvertraglich geregelte Zusatzversicherung über die Versorgungsanstalten des Bundes und der Länder.
* * *
Zu|satz|ver|si|che|rung, die: zusätzliche Versicherung.
Universal-Lexikon. 2012.