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Zusatzversicherung
Zu|satz|ver|si|che|rung 〈f. 20freiwillige zusätzliche Versicherung über die Pflichtversicherung hinaus

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Zu|satz|ver|si|che|rung, die:
zusätzlich zu einer bestehenden [gesetzlichen] Versicherung abgeschlossene Versicherung (2 a):
eine private Z. abschließen.

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Zusatzversicherung,
 
1) die Erweiterung der Leistungen in einem Zweig der Individualversicherung (z. B. Unfallzusatzversicherung bei der Lebensversicherung); 2) eine die Sozialversicherung ergänzende Privatversicherung. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gibt es eine tarifvertraglich geregelte Zusatzversicherung über die Versorgungsanstalten des Bundes und der Länder.

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Zu|satz|ver|si|che|rung, die: zusätzliche Versicherung.

Universal-Lexikon. 2012.