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Kon|tin|gent [kɔntɪŋ'gɛnt], das; -[e]s, -e:für etwas anteilmäßig zu erbringende, vorgesehene Menge, Anzahl, Leistung o. Ä.:
die Kontingente für den Import von Waren erhöhen.
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kon|tin|gẹnt 〈Adj.; bes. Philos.〉 auf Kontingenz beruhend, zufällig, nicht zwingend von dieser Beschaffenheit
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kon|tin|gẹnt <Adj.> (Philos.):
zufällig; wirklich od. möglich, aber nicht [wesens]notwendig; ↑ Kontingenz (1) aufweisend, beinhaltend.
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Kontingẹnt
[französisch, zu lateinisch contingere »berühren«; »treffen«, »zuteil werden«, »zustehen«] das, -(e)s/-e,
2) Militärwesen: vertraglich oder gesetzlich festgelegter Beitrag an Truppen, den das Mitglied eines Bundesstaates oder Staatenbundes, einer Länder- oder Verteidigungsgemeinschaft im Frieden ständig bereitzuhalten oder im Krieg zu stellen hat.
3) Wirtschaft: begrenzte Menge, besonders die Anteilziffer an Waren, Leistungen und Rechten; z. B. bei der öffentlichen Bewirtschaftung von Waren das Bezugs- oder Bearbeitungsrecht (Rationierung) sowie im Außenhandel als Einfuhrkontingente die nach Menge, Wert und Herkunftsland bestimmte Befugnis zur Wareneinfuhr (Kontingentierung).
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Kon|tin|gẹnt, das; -[e]s, -e [frz. contingent < lat. contingens (Gen.: contingentis), 1. Part. von: contingere = berühren; treffen, zuteil werden, zustehen, zu: tangere, ↑tangieren]: 1. anteilmäßig zu erbringende od. zu erwartende Leistung, Menge, Anzahl: von dieser Ware steht nur ein begrenztes K. zur Verfügung; sein K. erfüllen; -e festsetzen; sein K. ausschöpfen; Ü US-Bürger stellen das größte K. der Luftreisenden (Spiegel 48, 1965, 144). 2. Truppenkontingent.
Universal-Lexikon. 2012.