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Totenklage
To|ten|kla|ge 〈f. 19Klage um einen Toten (künstlerisch gestaltet als Literaturgattung)

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To|ten|kla|ge, die:
a) Klage um einen Toten;
b) (Literaturwiss.) Gedicht, das Schmerz u. Trauer um einen Toten ausdrückt.

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Totenklage,
 
zeremonielles Klagen und Weinen meist von Frauen, oft berufsmäßigen »Klageweibern« oder Klagegemeinschaften, vorgebracht an der eingesargten Leiche, auf dem Weg zum Friedhof, am Grab, am 3., 9., 30. und 40. Tag nach dem Tod und an Totengedenktagen; sowohl improvisiert als auch nach rituellen Überlieferungen, als Preisklage (Loblied auf den Verstorbenen, Größe des Verlustes u. a.), als Weckruf (Einladung an den Toten wiederzukehren) und als Biographie (Schilderung der letzten Lebenstage und des Sterbens sowie der Lebenssituation der Familie vor und nach diesem Tod). Die Totenklage war und ist in vielen Teilen Europas und des angrenzenden Mittelmeerraumes verbreitet. Literaturgeschichtlich ist die Totenklage ein aus dem Mythos erwachsenes Kultlied (z. B. das altgermanische Totenlied), vielfach auch Bestandteil des Epos (z. B. die Totenklage der Trojaner um Hektor in Homers »Ilias«). Als eigenständige Ausprägung erscheint die Totenklage beispielsweise im Alten Testament in den Klageliedern, in der antiken Chorlyrik als Threnos, Nänie, in der antiken Tragödie als Kommos. Häufige Form der Totenklage ist seit der klassischen Zeit die Elegie.
 
Literatur:
 
L. Honko: The Lament, in: Genre, structure and reproduction in oral literature, hg. v. L. Honko: (Budapest 1980).

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To|ten|kla|ge, die: a) Klage um einen Toten; b) (Literaturw.) Gedicht, das Schmerz u. Trauer um einen Toten ausdrückt.

Universal-Lexikon. 2012.