Akademik

Titelblatt
Ti|tel|blatt 〈n. 12u; in Büchern〉 Seite mit dem Titel

* * *

Ti|tel|blatt, das:
a) (Verlagsw.) erstes od. zweites Blatt eines Buches, das die bibliografischen Angaben, wie Titel (2 a), Name des Verfassers, Auflage, Verlag, Erscheinungsort o. Ä., enthält;
b) Titelseite (a).

* * *

Titelblatt,
 
das Blatt einer Veröffentlichung, auf dem der Haupttitel steht. Es enthält außerdem Namen und Vornamen von Verfassern und/oder Herausgebern, Bearbeitern und Übersetzern, Untertitel, Auflagenbezeichnung (mitunter die Auflagenhöhe), ferner Angaben über die Zahl der Abbildungen, Tabellen, Tafeln oder sonstige Beigaben sowie den Erscheinungsvermerk (Verlagsnamen, -ort, Erscheinungsjahr) und gegebenenfalls das Verlagssignet. Bei schöngeistigen Werken ist oft die Gattung (Roman, Drama) erwähnt. Auf der Rückseite des Titelblatts befinden sich der Copyright-Vermerk, das Impressum, die Internationale Standard-Buchnummer (ISBN) und der »Printed-in. ..«-Vermerk; bei mehrbändigen Werken auch die Band- oder Teilbezeichnung. - In Anlehnung an die Handschriften besaßen Frühdrucke keine Titelblätter; erst um 1470 kamen Titelblätter auf und sind seit etwa 1500, zunächst häufig mit Holzschnitten, im 18.-19. Jahrhundert dann mit Kupferstichen zur Titelumrahmung oder -verzierung geschmückt, allgemein verbreitet. In der Vergangenheit wurden Titelblätter anstelle der heute üblichen farbigen Buchumschläge oder »Waschzettel« der Verleger vielfach als Werbemittel genutzt. - Zusammen mit den Seiten für Vorwort u. a. Beigaben (Inhalts-, Tafelverzeichnis, Schmutztitel usw.) bildet das Titelblatt die Titelei. Wird für die Titelei ein eigener Bogen verwendet, so werden die Seiten dieses Titelbogens oft römisch gezählt.

* * *

Ti|tel|blatt, das: a) (Buchw.) erstes od. zweites Blatt eines Buches, das die bibliographischen Angaben, wie ↑Titel (2 a), Name des Verfassers, Auflage, Verlag, Erscheinungsort o. Ä., enthält; b) Titelseite (a).

Universal-Lexikon. 2012.