Erscheinungsvermerk
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Im|prẹs|sum 〈n.; -s, -prẹs|sen〉
1. für Zeitungen u. Zeitschriften vorgeschriebener Vermerk mit dem Namen des verantwortl. Herausgebers, des Schriftleiters u. der Druckerei sowie Angaben über Erscheinungsweise, Verlagsort usw.
2. in Büchern Vermerk mit dem Copyright, Verlagsort u. meist Erscheinungsjahr, der Auflagenhöhe u. dem Namen der Druckerei
[lat., „das Hineingedrückte“, Part. Perf. zu imprimere „hineindrücken“]
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Im|prẹs|sum, das; -s, …ssen [zu lat. impressum, 2. Part. von: imprimere, ↑ imprimieren] (Verlagsw.):
Vermerk über Verleger[in], Drucker[in], auch Redaktionen u. a. in Büchern, Zeitungen u. Zeitschriften.
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Imprẹssum
[lateinisch »das Eingedrückte«, »das Aufgedruckte«] das, -s/...sen, die für alle Druckwerke pressegesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe, in Büchern meist auf der Haupttitel-Rückseite (Impressumsseite), mitunter auch auf der letzten Buchseite. Das Impressum vermerkt den Verleger und Drucker, beim Selbstverlag auch den Autor oder Herausgeber, bei periodischen Druckwerken zusätzlich den oder die verantwortlichen Redakteure. Für Filme, Hörfunk- und Fernsehsendungen und für Videokassetten gelten die Vorschriften über das Impressum entsprechend. - In manchen Ländern müssen die Besitzverhältnisse des Verlagsunternehmens offenbart, ein Genehmigungsvermerk (Lizenznummer), Prüfungs- oder Freigabevermerk (Zensurnummer), Abgabenvermerk (Steuervermerk) oder die Auflage im Impressum mitgeteilt werden.
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Im|prẹs|sum, das; -s, ...ssen [zu lat. impressum, 2. Part. von: imprimere, ↑imprimieren] (Buchw.): Vermerk über Verleger, Drucker, auch Redaktionen u. a. in Büchern, Zeitungen u. Zeitschriften: „Im I. steht immer viel“, er weiß es, er hat viele Impressen gestaltet (Spiegel 9, 1985, 99).
Universal-Lexikon. 2012.