Ta|fel|wein 〈m. 1; nach dem dt. Weingesetz von 1971〉 unterste Stufe der Qualität eines Weins
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Ta|fel|wein, der:
1. Tischwein.
2. (früher) (nach dem deutschen Weingesetz) Wein der untersten Güteklasse [bis 2009].
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Tafelwein,
unterste Qualitätsstufe des Weins; sein Most darf vor der Gärung angereichert werden (Anreicherung). Bei deutschen Tafelweinen erscheint auf dem Etikett nur das Tafelweingebiet (oder Tafelweinuntergebiet; z. B. Mosel, Main, Römertor). Ein Tafelwein von gehobener Qualität ist der Landwein. In Frankreich entspricht dem Tafelwein die Kategorie Vin de Table, in Italien Vino da Tavola; in Letzterer finden sich aber auch etliche Weine von höherer und hoher Qualität, die aus - meist umstrittenen - Gründen (z. B. Anteil der Rebsorten) dem italienischen Weingesetz nicht genügen.
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Ta|fel|wein, der: 1. Tischwein. 2. (Weinbau) deutscher Wein der untersten Güteklasse.
Universal-Lexikon. 2012.